RAHMENLEHRPLAN
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RAHMENLEHRPLAN
für den Ausbildungsberuf
Fachangestellter/Fachangestellte für Arbeitsförderung
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 4.Dezember 1998)

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Teil I: Vorbemerkungen
Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige
Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden.
Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt. Das Ab-
stimmungsverfahren ist durch das “Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom 30.05.1972” geregelt. Der
Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanfor-
derungen.
Der Rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung und eine
darauf aufbauende Fachbildung gegliedert.
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der
Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Aus-
bildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Be-
rufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäfti-
gung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiter-bildungsgänge geschaf-
fen.
Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Selbständiges
und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung wird
vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamt-
konzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles
beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeig-
net und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessen berücksichtigt werden.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um.
Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan berücksichtigte Ergebnis der fachli-
chen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt.

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Teil II: Bildungsauftrag der Berufsschule
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen ge-
meinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit
den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen
und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anfor-
derungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher
erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mit-
gestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen.
Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulart geltenden Regelungen der Schulgesetze der Län-
der. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden einzel-
nen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Berufsordnungsmitteln:
Rahmenlehrplan der ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK)
Ausbildungsordnungen des Bundes für die betriebliche Ausbildung.
Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom 15.03.1991) hat
die Berufsschule zum Ziel,
“eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner
und sozialer Art verbindet;
berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und
Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln
die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken;
die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentli-
chen Leben verantwortungsbewusst zu handeln.”
Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule
den Unterricht an einer für ihre Aufgaben spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsori-
entierung betont;
unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergrei-
fende Qualifikationen vermitteln;
ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähig-
keiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und Gesellschaft
gerecht zu werden;
im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und fördern;
auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und
Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzei-
gen.

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Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im Rahmen berufs-
bezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie z.B.
Arbeit und Arbeitslosigkeit
Friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter Wah-
rung kultureller Identität
Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage, sowie
Gewährleistung der Menschenrechte
eingehen.
Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird
hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in gesellschaftlichen, berufli-
chen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich
zu verhalten.
Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personal-kompetenz
und Sozialkompetenz.
Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens
und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig
zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.
Personalkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die
Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem
Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Le-
benspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbständig-
keit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zur
ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbe-
stimmte Bindung an Werte.
Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu
gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit anderen rational
und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere
auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Di-
mensionen.
Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung
zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen.
Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in Bezug auf die Verwertbarkeit, d.h. aus
der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaft-lichen Situationen, verstanden
(vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungs-kommission zur Neuordnung der Sekun-
darstufe II).

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Teil III: Didaktische Grundsätze
Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der
Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge
Menschen zu selbständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen
ihrer Berufstätigkeit befähigt.
Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes berufliches
Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von
Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des
Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung
beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen geschaffen für das Lernen in und aus der Arbeit.
Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass die Beschreibung der Ziele und die Auswahl der In-
halte berufsbezogen erfolgt.
Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen
Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt:
Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen
für Handeln).
Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber
gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln).
Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbständig geplant, durchgeführt, überprüft,
ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden.
Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, z.B. techni-
sche, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen.
Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre gesell-
schaftlichen Auswirkungen reflektiert werden .
Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z.B. der Interessenerklärung oder der Konflikt-
bewältigung einbeziehen
Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystemati-
sche Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschied-liche Unterrichtsmethoden
verwirklichen.
Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich nach
Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterschei-
den. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beach-
tet und Schülerinnen und Schüler- auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen
Möglichkeiten entsprechend fördert.

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IV. Berufsbezogene Vorbemerkungen
Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten / zur Fachange-
stellten für Arbeitsförderung ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum /zur Fachange-
stellten vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 739) abgestimmt.
Der Ausbildungsberuf ist nach der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung des Bun-
desministeriums für Arbeit und Sozialordnung dem Berufsfeld I - Wirtschaft und Verwaltung,
Schwerpunkt C - Recht und öffentliche Verwaltung zugeordnet.
Der Rahmenlehrplan stimmt hinsichtlich des 1. Ausbildungsjahres mit dem berufsbezogenen facht-
heoretischen Bereich des Rahmenlehrplans für das schulische Berufsgrundbildungsjahr überein.
Soweit die Ausbildung im 1. Jahr in einem schulischen Berufsgrundbildungsjahr erfolgt, gilt der
Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr.
Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachangestellter / Fachangestellte für Arbeitsförde-
rung (Beschluss der KMK vom 4. März 1988) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan auf-
gehoben.
Das Tätigkeitsfeld der / des Fachangestellten für Arbeitsförderung umfasst die Mitwirkung bei
komplexen Aufgaben, insbesondere aus den Bereichen, Beratung, Vermittlung, Leistungen der
aktiven Arbeitsförderung, Entgeltersatzleistungen und Finanzwirtschaft.
Im Rahmen der in Zukunft sich fortsetzenden Umstrukturierung und des Wandels der öffentli-
chen Dienstleistungen in Richtung auf Kundenorientierung, Teamarbeit, Budgetierung und
Controlling verändern und erweitern sich die Anforderungen an die zukünftigen Mitarbeiter.
Unterschiedliche Kompetenzen bzw.Qualifikationen gewinnen an Bedeutung, deren Entwick-
lung und Erwerb die Berufsschule unterstützen kann.
Der vorliegende Rahmenlehrplan geht von folgenden lernfeldübergreifenden, schulischen Zielen
aus:
Fachangestellte für Arbeitsförderung haben ein breites rechtliches, ökonomisches und gesell-
schaftliches Grundwissen.
Sie eignen sich die Fähigkeit und Bereitschaft zum lebenslangen Lernen durch regelmäßige,
selbstständig organisierte Arbeitsprozesse an
Bei ihren Entscheidungen berücksichtigen sie wirtschaftliche Prinzipien.
Sie entwickeln Verständnis für wirtschafts- und sozialpolitische sowie arbeitsmarktbezogene
Fragen und müssen aktuelle Entwicklungen berufsbezogen einordnen und ihren Kunden ver-
mitteln.
Sie verfügen über eine flexible Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit und über eine pra-
xisorientierte Präsentationsfähigkeit im Kontakt mit Kunden.
Sie erledigen Aufgaben kunden- und dienstleistungsorientiert.

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Eine grundlegende Qualifikation umfasst insbesondere die selbständige Beschaffung, Auswer-
tung und Nutzung von Informationen mit modernen Informations- und Kommunikationstech-
nologien.
Bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationssysteme wenden sie Standard- und
betriebspezifische Software an.
Zur kundenorientierten Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen sie je nach regionalem Kunden-
schwerpunkt einfache, anwendungsorientierte fremdsprachliche Grundkenntnisse in einer regio-
nal wichtigen Fremdsprache, um alltägliche Auskünfte und Hilfen auch größeren Kundengrup-
pen zu geben, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind. Zum Aufbau und zur
Nutzung eines entsprechenden einfachen Repertoires im Wortschatz einer Fremdsprache arbei-
ten die Berufsschulen mit den regionalen Ausbildungsbetrieben zusammen. Die dafür erforder-
lichen Fremdsprachenkenntnisse betreffen die Lernfelder unterschiedlich intensiv und sind nur
in einigen Zielformulierungen ausdrücklich aufgenommen.
Fachangestellte für Arbeitsförderung verfügen über Problembewusstsein für Umweltschutz bei
der täglichen Berufsausübung und im Privatleben. Sie und ihr Ausbildungsbetrieb haben für
Kunden in dieser Hinsicht Modell- und Vorbildcharakter.
In der immer komplexer werdenden Aufgabenvielfalt ist die Kooperation im Kundenbüro / Be-
ratungsbereich und mit Dritten unverzichtbar. Dazu verfügen Fachangestellte für Arbeitsförde-
rung über Handlungsmuster der Teamarbeit.
Zur Vermittlung entsprechender Fertigkeiten und Kenntnisse bestehen in vielen Lernfeldern der
vorliegenden Richtlinien nicht nur die ausdrücklich genannten, sondern weitere Anknüpfungs-
punkte für die Arbeit in der Berufsschule.
Die fremdsprachlichen Ziele und Inhalte sind mit 40 Stunden und die Datenverarbeitung mit 80
Stunden in die Lernfelder integriert.
Der Ausbildungsberuf Fachangestellter / Fachangestellte für Arbeitsförderung gehört zum Berufs-
feld Wirtschaft und Verwaltung, einziger Ausbildungsbetrieb ist die Bundesanstalt für Arbeit. Die
Berufsschule steht auch vor der Verpflichtung, dass die Auszubildenden Kompetenzen erwerben,
die auf andere Anforderungssituationen übertragen werden können und für eine hinreichende be-
rufliche Mobilität sorgen.

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Teil V: Lernfelder
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Fachangestellter / Fachangestellte für Arbeitsförderung
Lernfelder
Zeitrichtwerte
Nr.
1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr Gesamt
1
Die Berufsausbildung aktiv mitgestalten
40
2
Den Ausbildungsbetrieb in das System der sozialen
Marktwirtschaft einordnen
80
3
Bei der betrieblichen Leistungserstellung grundle-
gende rechtliche Rahmenbedingungen beachten
60
4
In arbeitsrechtlichen Situationen gestaltend mitwir-
ken
60
5
Die Kunden über das System der sozialen Sicherung
in der Bundesrepublik Deutschland informieren
40
6
Bei der Annahme von Leistungsanträgen kundenori-
entiert handeln
40
7
Wirtschaftlich und ökologisch handeln
80
8
Personalwirtschaftliche Aufgaben bearbeiten
40
9
Kunden über die anderen Zweige der Sozialversiche-
rung informieren
80
10 Bei der Bearbeitung der Leistungsanträge allgemein-
rechtliche Vorschriften einbeziehen
80
11 Bei der Erstellung der Leistungsbescheide verwal-
tungs- und sozialrechtliche Vorgaben berücksichtigen
40
12 Bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erforderli-
che Rechtsvorschriften anwenden
40
13 Beim Einsatz von Planungs-, Steuerungs- und Kon-
trollinstrumenten mitwirken
80
14 Die Rolle der Bundesanstalt für Arbeit in der ge-
samtwirtschaftlichen Entwicklung und auf dem Ar-
beitsmarkt beurteilen
120
Summen
320
280
280
880

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Lernfeld 1
1. Ausbildungsjahr
Die Berufsausbildung aktiv mitgestalten
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler orientieren sich in der neuen Lernsituation, indem sie Rechte und
Pflichten aller am Berufsausbildungsverhältnis Beteiligten berücksichtigen.
Sie vergleichen ihren Ausbildungsbetrieb in seiner Struktur mit anderen wirtschaftlichen Unterneh-
men. Dabei beschreiben sie die besondere Zielsetzung der Bundesanstalt für Arbeit und setzen sich
mit ihrer Bedeutung für den Einzelnen und die Gesellschaft auseinander.
Inhalte:
Rechtliche Regelungen der dualen Berufsausbildung
Jugendarbeitsschutz
Unfallschutz
Interessenvertretung für Auszubildende und Schwerbehinderte
Ziele und Leistungen erwerbs- und gemeinwirtschaftlicher Unternehmen
Die Unternehmensformen OHG, GmbH und AG
Die Bundesanstalt für Arbeit als Dienstleistungsunternehmung
Selbstverwaltung und Aufsicht
Textverarbeitung

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Lernfeld 2
1. Ausbildungsjahr
Den Ausbildungsbetrieb in das System der sozialen Markt-
wirtschaft einordnen
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler ordnen ihren Ausbildungsbetrieb in die gesamtwirtschaftliche Struktur
der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland ein und würdigen dessen Bedeutung für die
Lösung ökonomischer, ökologischer und sozialer Probleme.
Sie diagnostizieren mögliche Umweltbelastungen und machen Lösungsvorschläge zum sparsamen
und schonenden Umgang mit Ressourcen in ihrem Ausbildungsbetrieb.
Sie beurteilen die Abläufe des Marktgeschehens in einer auf Wettbewerb angelegten Wirtschaftsord-
nung, unterscheiden preispolitische Handlungsmöglichkeiten von Anbietern und beurteilen deren
Auswirkungen auf andere Marktteilnehmer. Sie erklären die Verbindungen des Ausbildungsbetriebes
mit dem marktwirtschaftlichen Umfeld. Dabei berücksichtigen sie die besondere Situation ihrer Kun-
den auf dem Arbeitsmarkt und beurteilen die Möglichkeiten der Bundesanstalt für Arbeit, das Markt-
geschehen zu beeinflussen.
Sie wenden dabei die Möglichkeiten der neuen IuK-Systeme zur Informationsbeschaffung und –dar-
stellung an.
Inhalte:
Bedürfnisse und Güter,ökonomisches Prinzip
Produktionsfaktoren: Besonderheiten des Produktionsfaktors Arbeit und Folgen der Arbeitsteilung
Ökonomie und Ökologie
Marktsituationen und Preisbildungsprozesse auf verschiedenen Märkten und auf dem Arbeitsmarkt
Arbeitsmarktanalyse, Überblick über Berufsberatung, Arbeitsmarktberatung und Vermittlung
Kooperation und Konzentration der Unternehmen und Konsequenzen für den Arbeitsmarkt
Soziale Marktwirtschaft
Einfluss der Bundesanstalt für Arbeit im Wirtschaftskreislauf

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Lernfeld 3
1. Ausbildungsjahr
Bei der betrieblichen Leistungserstellung grundlegende
rechtliche Rahmenbedingungen beachten
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler kennzeichnen die besondere Bedeutung der Rechtsordnung für ihre
berufliche Tätigkeit und berücksichtigen bei Anträgen und Anliegen ihrer Kunden neben sozial-
rechtlichen weitere öffentlich-rechtliche und relevante privat-rechtliche Vorschriften.
Sie setzen bei der Analyse ihnen vorliegender Rechtsprobleme in der Bundesanstalt für Arbeit
Methoden der Rechtsanwendung ein. Sie wägen bei rechtlichen Entscheidungen unterschiedliche
Interessenlagen ab und nutzen mögliche Ermessenspielräume situationsangemessen und kundenori-
entiert .
Sie kennzeichnen die Bundesanstalt für Arbeit als Teil der Staatsgewalt und ordnen diese als Teil
der Exekutive ein.
Inhalte:
Aufgaben der Rechtsordnung
Grundrechte, Gewaltenteilung, Verfassungsorgane
Nationale und europäische Rechtsquellen
Öffentliches Recht und Privatrecht
Rechtssubjekte
Rechts- und Handlungsfähigkeit
Rechtsobjekte, Besitz und Eigentum
Rechtsgeschäfte
Stellvertretung
Schuldverhältnisse
Gesetzlicher Forderungsübergang
Gerichtsbarkeiten
Fachsprache, Interpretation

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Lernfeld 4
1. Ausbildungsjahr
In arbeitsrechtlichen Situationen gestaltend mitwirken
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die arbeitsrechtliche Situation ihrer Kunden und wen-
den die wesentlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften an.
Sie erfassen ihre eigene rechtliche Stellung als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und artikulie-
ren ihre Interessen. Sie beachten und berücksichtigen die Bedeutung der Vorschriften des Arbeits-
schutzrechtes im Berufsalltag.
Sie nutzen die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung im Team und im Ausbildungs-
betrieb. Dabei setzen sie sich mit dem jeweiligen Kommunikationspartner sprachlich und sachlich
angemessen auseinander.
Inhalte:
Arbeitsvertrag
Tarifvertrag
Arbeitsschutzrecht
betriebliche Mitbestimmung
Gleichstellungsbeauftragte
Arbeitsgerichtsverfahren
Konfliktgespräche und Konfliktlösungsstrategien

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Lernfeld 5
1. Ausbildungsjahr
Über das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepu-
blik Deutschland informieren
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler informieren Kunden über die Formen privater und sozialer Siche-
rung, sie beurteilen beide Sicherungssysteme hinsichtlich der individuellen Lebensplanung ihrer
Kunden, sie begründen die Notwendigkeit einer sozialen Absicherung mit den möglichen besonde-
ren Belastungen des Lebens und beurteilen sie unter historischen und sozialpolitischen Gesichts-
punkten. Sie erklären die soziale Sicherung als Gemeinschaftsaufgabe. Sie vermitteln Kunden an
andere Sozialleistungsträger und leiten vorliegende Anträge weiter.
Sie wenden in diesem Zusammenhang grundlegende Fremdsprachenkenntnisse in der regional be-
deutsamsten Fremdsprache an.
Inhalte:
Arten der Existenzbedrohung
Individuelle Sicherungsmöglichkeiten
Historische Einordnung des Systems der sozialen Sicherung
Sozialleistungsbereiche
Leistungen der Versorgung
Soziale Hilfen / soziale Förderung
Präsentationstechniken und -methoden
Fachwortschatz in der jeweiligen Fremdsprache

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Lernfeld 6
1. Ausbildungsjahr
Bei der Annahme von Leistungsanträgen kundenorientiert
handeln
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler klären die Ausgangssituation, dokumentieren und analysieren fallbe-
zogen kundenspezifische Informationen.
Sie stellen Möglichkeiten zur gezielten Unterstützung der Kunden bei der Antragsannahme dar und
beschreiben individuelle Problemlösungsmöglichkeiten.
Sie wenden in diesem Zusammenhang grundlegende Fremdsprachenkenntnisse in der regional be-
deutsamsten Fremdsprache an.
Sie beurteilen mögliche Konfliktsituationen mit Kunden sachlich und suchen angemessene Lösun-
gen.
Sie überprüfen Leistungsanträge im Hinblick auf ihre Berechtigung und leiten daraus Konsequen-
zen ab.
Inhalte:
Überblick über die Leistungen
Kunden der Bundesanstalt für Arbeit, Kundentypen, Mitwirkungspflicht
örtliche, sachliche, funktionale Zuständigkeit
Kundenorientierte Kommunikationsstrategien
Aktives Zuhören und Feedbacktechniken
Gesprächsführung und Argumentationsmethoden
Wertschätzung und Einfühlung als Voraussetzungen der Kommunikation
Fachwortschatz in der jeweiligen Fremdsprache

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Lernfeld 7
2. Ausbildungsjahr
Wirtschaftlich und ökologisch handeln
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen, erledigen und kontrollieren Lern- und Arbeitsprozesse. Sie
handhaben Arbeits- und Organisationsmittel fachgerecht, setzen sie wirtschaftlich ein und gehen
mit Ressourcen wirtschaftlich und ökologisch verantwortungsbewusst um.
Sie beschreiben Marketinginstrumente, planen Maßnahmen und überprüfen die Einsatzmöglichkei-
ten für ihren Ausbildungsbetrieb und wirken bei der Realisierung mit.
Sie gestalten für den Ausbildungsbetrieb und das Privatleben bedeutsame Verträge, überprüfen die
Erfüllung und reagieren bei Leistungsstörungen.
Inhalte:
Selfcoaching und Zeitmanagement
Organisationsmodelle
Projektmanagement
Rationale Organisation der Arbeitsprozesse
betriebswirtschaftliche Kennziffern
Marketing und seine Anwendung in der Bundesanstalt für Arbeit
Kaufvertrag und Überblick über Verträge
Leistungsstörungen
Gerichtliches Mahn- und Klageverfahren
Zahlungsformen und Finanzierungsmöglichkeiten
situationsangemessene Textproduktion
Tabellenkalkulation als Entscheidungsinstrument
Präsentationstechniken als Visualisierungsmittel

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Lernfeld 8
2. Ausbildungsjahr
Personalwirtschaftliche Aufgaben bearbeiten
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler analysieren personalwirtschaftliche Problemstellungen und beraten
Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Sie bearbeiten unter Beachtung von Arbeits- und Datenschutzbestimmungen innerbetriebliche Per-
sonalangelegenheiten.
Sie vergleichen inner- und außerbetriebliche Fortbildungsmöglichkeiten und erwerben Kompeten-
zen zur Gestaltung der beruflichen Zukunft.
Inhalte:
Personalbedarfs- und -einsatzplanung
Personalbeschaffung
Personalbeurteilung
Personalentlohnung, Einkommenssteuer, Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Personalentwicklung
Personalabbauplanung und Sozialplan
Arbeitszeitflexibilisierung
Personalführung: Führungsstile, Führungsprinzipien
Teamarbeit in der Bundesanstalt für Arbeit
Kommunikationsstörungen und -regeln in Personalgesprächen
Datenschutz , Datensicherheit, Datenschutzbeauftragte
Corporate Identity

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Lernfeld 9
2. Ausbildungsjahr
Kunden über die anderen Zweige der Sozialversicherung
informieren
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Verbindungen der Bundesanstalt für Arbeit mit den
anderen Sozialleistungsbereichen und arbeiten mit den anderen Trägern zusammen.
Sie zeigen strukturelle und aktuelle Probleme im Bereich der Sozialversicherung auf, analysieren
diese und erörtern Möglichkeiten für künftige sozialpolitische Reformen.
Sie vergleichen das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland mit struktu-
rell anderen Systemen der sozialen Sicherung anhand internationaler Beispiele. Sie beschaffen In-
formationsmaterial und nutzen es bei der Aufklärung,Auskunft und Beratung.
Sie wenden in diesem Zusammenhang grundlegende Fremdsprachenkenntnisse in der regional be-
deutsamsten Fremdsprache an.
Inhalte:
gesetzliche Krankenversicherung
soziale Pflegeversicherung
gesetzliche Unfallversicherung
gesetzliche Rentenversicherung
Träger, Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungspflicht, Leistungen
Beiträge und sonstige Finanzierungsquellen
Sozialleistungsquote
Probleme der Sozialversicherung
Modelle der weiteren Entwicklung der sozialen Sicherung
Informationsbeschaffung und -verwertung mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikati-
onstechniken
Präsentationstechniken zur Stützung der Kommunikationsprozesse
Fachwortschatz in der jeweiligen Fremdsprache

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Lernfeld 10
2. Ausbildungsjahr
Bei der Bearbeitung der Leistungsanträge allgemeinrechtli-
che Vorschriften einbeziehen
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler können bei der Prüfung der Berechtigung und Zulässigkeit vorlie-
gender Leistungsansprüche Entscheidungsalternativen entwickeln und angemessen vertreten. Sie
berücksichtigen neben den Vorschriften der Arbeitsförderung weitere für die Leistungsgewährung
relevante privat- und öffentlich-rechtliche Normen.
Sie halten sich an Terminvorgaben und beachten die soziale Situation, die Erwartungen und Anlie-
gen ihrer Kunden.
Sie benutzen Standardsoftware und beachten dabei die Bestimmungen des Datenschutzes.
Sie kommunizieren und kooperieren zielgerichtet und verantwortungsbewusst mit Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern.
Inhalte:
Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit
Ehe- und Familienrecht: Eheschließung, Ehescheidung, nichteheliche Lebensgemeinschaften
Unterhaltsrecht
Erbrecht und Sonderrechtsnachfolge
Insolvenzrecht
Termine, Fristen und Verjährung
Aktives Zuhören, Feedbacktechniken, Bedeutungsanalyse
Wertschätzung und Einfühlungsvermögen als Voraussetzung der Kommunikation
Datenschutzrecht, Datenbanken und Datennetze
Zeitmanagementtechniken und -software
Teamarbeit

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Lernfeld 11
3. Ausbildungsjahr
Bei der Erstellung von Leistungsbescheiden verwaltungs-
und sozialrechtliche Vorgaben berücksichtigen
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler wenden Vorschriften über das Verwaltungsverfahren bei der Erstel-
lung und Formulierung von Leistungsbescheiden in der Bundesanstalt für Arbeit an, geben ihren
verschiedenen Kunden Auskunft über Rechtsbehelfe und Rechtsmittel und prüfen gegebenenfalls
Widersprüche.
Sie setzen dabei Anwendungsprogramme zur Textverarbeitung ein.
Inhalte:
Arten, Zustandekommen, Bestandskraft des Verwaltungsaktes im Aufgabenbereich der Bundes-
anstalt für Arbeit
fehlerhafter Verwaltungsakt
Rechtsbehelfe und Rechtsmittel
Widerspruchsverfahren
Sozialgerichtsverfahren
öffentlich-rechtlicher Vertrag

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Lernfeld 12
3. Ausbildungsjahr
Bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Rechtsvorschrif-
ten anwenden
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler achten auf ordnungswidrige und strafrechtliche Tatbestände und be-
gründen nach Abwägung sachlicher und rechtlicher Gesichtspunkte die Notwendigkeit, erforderli-
che Maßnahmen zu veranlassen.
Sie entwickeln und vermitteln das Bewusstsein für die Bedeutung und die schädigenden Folgen des
Missbrauchs.
Inhalte:
Motive und Ursachen von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung
Verletzung der Mitwirkungspflichten von Kunden
Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsverfahren
Straftaten und Strafverfahren
Vollstreckungsverfahren

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Lernfeld 13
3. Ausbildungsjahr
Beim Einsatz von Planungs-, Steuerungs- und Kontrollin-
strumenten mitwirken
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Erfassung und Dokumentation der Bestände und Wer-
teströme von Unternehmen.
Sie wenden Controllinginstrumente als Planungs- und Entscheidungsgrundlage an und erörtern
Möglichkeiten der Umsetzung im Ausbildungsbetrieb.
Sie erheben die zur Lösung einer Problemstellung erforderlichen Daten, bereiten sie auf, werten sie
aus, präsentieren sie und benutzen dazu geeignete Standardsoftware.
Sie wirken bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel der Bundesanstalt für Arbeit mit und ma-
chen Vorschläge zur Verbesserung der Mittelverwendung.
Inhalte:
Grundlagen der Buchführung
Kosten- und Leistungsrechnung
Statistik, Tabellenkalkulation, Diagramme
Aufbau, Aufstellung und Inhalte des Haushaltsplans und Budgetierung

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Lernfeld 14
3. Ausbildungsjahr
Die Rolle der Bundesanstalt für Arbeit in der gesamtwirt-
schaftlichen Entwicklung und auf dem Arbeitsmarkt beur-
teilen
Zeitrichtwert: 120 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden staatliche Maßnahmen der Konjunkturpolitik und
nichtstaatliche Einflüsse auf diese insbesondere zum Abbau von Arbeitslosigkeit. Sie erkennen
Zielkonflikte und beurteilen die Auswirkungen gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, politischer
Entscheidungen und volkswirtschaftlicher Entwicklungen auf den Arbeitsmarkt. Sie schätzen Fol-
gen der Arbeitslosigkeit für private Haushalte, Unternehmen, Gebietskörperschaften, und für die
Sozialversicherung ein.
Sie wägen Chancen und Risiken eines gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Wäh-
rungsunion im Zusammenhang mit der europäischen Integration ab.
Inhalte:
° Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
° Konjunktur und Wirtschaftspolitik
Öffentliche Einnahmen und Ausgaben
° Arbeitsmarktpolitik
° Maßnahmen der freien Träger und Tarifpartner zum Abbau von Arbeitslosigkeit
° Berufsberatung, Arbeitsmarktberatung und Vermittlung
° Historische Einordnung und Institutionen der Europäischen Union,
° europäischer Arbeitsmarkt